Bad Wildungen: Auslegung weiterer Bebauungspläne

Bad Wildungen(pm). Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ erfolgt zur planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets. Westlich der „Industriestraße“ ist entlang der Bundesstraße 253 ein Gewerbegebiet mit ca. fünf Bauplätzen geplant. In diesem Zug ist vorgesehen, den inmitten des Planungsraums gelegenen „Großen Brunnenbach“ nach Norden zu verlegen und breite Uferrandbereiche zu schaffen. In drei weiteren Teilbereichen des Bebauungsplans sind ökologische Kompensationsmaßnahmen geplant. Zwei künftig für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehene Flächen liegen östlich und westlich der Straße „Neue Mühle“. Die dritte Fläche liegt südlich von Braunau und sieht ökologische Maßnahmen am „Kirschenbach“ vor. Parallel erfolgt die Änderung Nr. 7 des Flächennutzungsplans in diesem Zusammenhang für die Flächen in der Kernstadt.

Mit dem zweiten Bebauungsplan soll im Stadtteil Reinhardshausen der Bebauungsplan Nr. 2 Reinhardshausen, der den gesamten Stadtteil überplant, im westlichen Teil der „Hauptstraße“ geändert werden. Der Bebauungsplan Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung) sieht vor, im Geltungsbereich „Schank- und Speisewirtschaften“ allgemein zuzulassen. Die Entwürfe der Bebauungspläne liegen im Bad Wildunger Rathaus aus und können von allen Interessierten eingesehen werden. Zudem sind die Entwürfe auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen hinterlegt: http://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung. Stellungnahmen zu den Planwerken können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.

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